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Neuanmeldung

Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich - spätestens innerhalb eines Monats - bei der für ihn zuständigen Meldestelle (Ärztlicher Bezirksverband oder Kreisverband) anzumelden.

Zuständig ist die Meldestelle, in deren Bereich sich der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist. Übt er keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach seiner Hauptwohnung (§1 Meldeordnung der Bayerischen Landesärztekammer).

Sie können sich beim Ärztlichen Kreisverband Traunstein über die deutschlandweite Online-Meldebogenplattform anmelden. Die Meldebogenplattform erfasst die meldepflichtigen Daten, die für Ihre Anmeldung notwendig sind und übermittelt diese direkt.

Anmeldung über die Online Meldebogenplattform

Bitte übersenden Sie uns bei Neuanmeldungen außerdem die folgenden Urkunden im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie:

- Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis gem. §10 Bundesärzteordnung (BÄO)

- ggf. weitere Urkunden, wie zum Beispiel Promotionsurkunde oder Facharzturkunde

Beglaubigungen von ärztlichen Urkunden können beim ÄBO oder den Geschäftsstellen der Ärztlichen Kreisverbände kostenlos angefertigt werden.

Hinweis: Mit der Anmeldung bei uns sind Sie automatisch auch bei der Bayerischen Landesärztekammer angemeldet. 

Ummeldungen zum Ärztlichen Kreisverband Traunstein
Wenn Sie bereits bei einer Ärztekammer in einem anderen Bundesland gemeldet sind und Ihre ärztliche Tätigkeit in den Berich des ÄKV Traunstein verlegen, können Sie die Meldebogenplattform auch für Ihre Ummeldung nutzen.