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FAQ Meldewesen

Hier finden Sie einige Fragen, die uns häufig gestellt werden, alphabetisch sortiert nach Stichworten.

  • Anmeldung

Wann muss ich mich beim Ärztlichen Bezirksverband Oberbayern (ÄBO) anmelden?

- Nach Erhalt der ärztlichen Approbation und

  1. bei Verlegung des Tätigkeitsschwerpunktes nach Oberbayern oder
  2. bei nicht ärztlicher Tätigkeit mit Hauptwohnsitz in Oberbayern
    (Ausnahme: München Stadt/Land)

sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich anzumelden. Die Anmeldung nimmt sowohl der ÄBO wie auch der zuständige ÄKV entgegen.
Neuanmeldung unter http://www.aekv-traunstein.de/service/meldewesen/neuanmeldung

  • Ärzteversorgung

Kann ich in der Bayerischen Ärzteversorgung bleiben, wenn ich in ein anderes Bundesland umziehe und was passiert mit meinen Beiträgen zur Ärzteversorgung, wenn ich ins Ausland gehe?

Bitte wenden Sie sich an die Bayerische Ärzteversorgung, Denninger Str. 37, 81925 München, Tel. 089 9235-6, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.